Imagini ale paginilor
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ina galeithan fie begannen ihn zu bitten, zu gehen. Marc. 5, 17. u. s. w. Ferner nach gaivjan wünschen Luc. 16, 21. ufarmunan verges= fen Marć. 8, 14. thugkjan glauben Luc. 8, 18 thugkeitḥ haban dozei ezɛiv Joh. 16, 2. So bezeichnet der reine Infinitiv auch öfter die Absicht bei intransitiven Verben (quemun saihwan Marc. 5, 14. wlaitoda saihwan nequeßkéneto ideiv Marc, 5, 32), und wird statt des sonst auch üblichen ei (ut) Luc. 15, 21) mit dem Ad= jectiv wairths (würdig) verbunden (Luc. 1, 7 wairths quiman.) Dennoch aber kennt auch Ulfila schon die Form und Anwendung des mit zu (du) gebildeten Gerundiums statt des griechischen Infinitivs, besonders wo dieser mit dem Artikel versehen ist; seltsam aber macht es sich, daß auch im Gothischen der Artikel noch diesem Gerundium beigegeben wird, z. B. Marc. 10, 40 thata du sitan af taihswon meinai, aiththau af hleidumein, nist mein du giban. vgl. 12, 33. Luc. 4, 10. Luc. 18, 35 sat du aihtron xanto пoosαιtāv.

Merkwürdiger jedoch sind unstreitig die beiden Constructionsarten, deren wir schließlich noch in der Kürze gedenken wollen, nämlich der 'bei Ulfila sehr häufig vorkommende Accusativ mit dem Infinitiv und die ihm ebenfalls gewöhnliche absolute Participial-Construction. Was den Accusativ mit dem Infinitiv betrifft, so hat sich diese energische Construction, die lebendige Verwandlung eines Sages in ein substantivisches Sayglied, in unserer gegenwärtigen Sprache ziemlich selten gemacht, außer bei den Verbis lassen, heißen, fühlen, hören, sehen und allenfalls finden, dürfen wir sie nicht und auch da nur in läftiger Beschränkung anwenden, Glücklicher ist noch Ulfila, dem auch in mehreren anderen Verbindungen, namentlich bei wiljan wollen (sehr oft), bei quithan, galaubjan, bidjan, taiknjan, bei Redeweisen wie warth (es geschah, daß) und uzetizo ist, rahtizo ist (es ist leichter), sich dieser lebendigen Kürze zu bedienen seine Sprache gestattete (ni wilda manna ỏvdéva Delev yvwvai Marc. 7, 24. 10, 36. Luc. 9, 27. quithan Marc. 8, 37, 12, 18. Luc. 20, 27. 20, 42. galaubjan Luc. 20, 16. warth Luc. 6, 6. taiknjan Luc. 20, 20.) Ich sage, seine Sprache, denn der Verdacht, daß wir es hier mit einem undeutschen Gräcismus zu thun hätten, wird durch Stellen wie Luc. 4, 36, wo im Griechi fden eine andere Confiruction fiattinet: ἐγένετο θάμβος ἐπὶ navτas, (goth. warth afslauthnan allans) und auch durch überein

stimmende. Erscheinungen in den andern deutschen Sprachzweigen (z. B. im Mittelhochdeutschen) zurückgewiesen.

Die Construction des Accusativs mit dem Infinitiv nanuten wir vorhin die lebendige Verwandlung eines Sages (man könnte auch sagen. die reine ungeschwächte Auflösung desselben) in ein substantivisches Sazglied; die absolute Participial-Construction ist etwas ähnliches, aber entgegengeseßtes: auch sie ist die Verwandlung eines Sages in ein Sahglied, aber nicht mit der Bedeutung des Substantivs sondern des Adverbiums. Um jener Aehnlichkeit willen aber läßt es sich schon erwarten, daß eine Sprache in dem Maaße, als sie sich in Behandlung der Infinitivconstruction kräftig und lebendig beweist, dieses auch durch Erzeugung des absoluten Participiums bewähren werde. Ulfila's Sprache wenigstens entspricht dieser Erwartung auf eine für uns um so auffallendere Weise, je magerer und kümmerlicher in der gegenwärtigen Sprache der Vorrath erlaubter Particip-Adverbien geworden ist. Wie den Griechen (doch keinesweges nur als ihrem Nachstammler), wird dem Ulfila jeder Casus (sogar der Nominativ einmal Marc. 16, in adverbialer Kraft mit dem Participio lebendig; wir finden den Genitiv: Marc. 16. 1 inwisandins sabbate dagis für διαγενομένου τοῦ σαββάτος (freilich, wenn die Lesart ächt ist); den Accusativ Matth. 27, 1 maurgin than waurthanana πρωΐας δὲ γενομένης (vgl. 6, 3. Marc. 6, 22); unzählige Male aber den Dativus absolutus Marc. 1, 32 andanahtja than waurthanamma òyías dé yevoμévns. Und daß sich gerade in diesem Casus die deutsche Form dieser Construction ausbildete, kann uns um so weniger wundern, wenn wir uns erinnern, welch eine viel bezeichnende Kraft wir schon früher in dem gothischen Dativus fanden. Die echte Deutschheit aber auch dieser Construction erhellt aus unzählbaren Stellen, wo der Grieche den Genitivus, der Gothe den Dativus absolutus segt; eine Vertauschung, die nicht begreiflich wäre, wenn es dem Uebersezer nicht darauf an kam, die seis ner Sprache minder geläufige Ausdrucksart durch eine übliche zuerseßen.

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Noch wäre vielleicht einiges nicht unwichtige über das Elliptische und Abundante in der Sprache Ulfila's zu bemerken. Allein außerdem, daß wir es hier größtentheils nur mit Ulfilanischen Gräcismen, nicht mit echt deutschen Eigenheiten der alten Gothensprache zu thun haben würden, fürchte ich, meine verehrten Freunde sind von der Abundanz eines seiner Natur nach etwas trockenen Vortrages bereits so

durchdrungen, daß ich für die Ellipse des etwa noch übrigen leicht ihre Verzeihung hoffen darf. Nur dies erlaube ich mir noch als Ergebniß der ganzen Betrachtung anzudeuten, daß wir, nicht nur durch die großartigen Klänge und Formen der ehrwürdigen Ulfilasprache, sondern auch durch den kräftigen, uns zum Theil entwichenen und verflogenen Geist, der sich in seiner Wortfügung offenbart, eingeladen, den edelsten Genuß bei einem immer tiefern Eindringen in das älteste Sprachdenkmal unsers Volks zu hoffen berechtigt sind.

A. F. Ribbeck.

V.

Althochdeutsche, im cod. paris. 2326 enthaltene, Uebersegung eines Theils des isidorischen Traktats de nativitate domini,

Treu nach der Handschrift herausgegeben

von

E. G. Graff.

Der Pergament-Coder, in welchem diese Ueberseßung steht, ist in Flein Folio. Der Anfang fehlt. Nur die ersten 43 Seiten enthalten neben dem lateinischen Texte die deutsche Ueberseßung (zur Seite ge= schrieben). Hierauf folgen noch 23 Seiten, auf denen für die deutsche Uebersetzung Raum gelassen ist; die lesten Blätter sind aber ganz mit dem lateinischen Zerte angefüllt, der aus 2 Büchern, das erste von 60, das zweite von 25 Abschnitten, besteht. Die Handschrift ist aus dem Sten Jahrhundert, nicht wie der pariser Katalog angiebt, aus dem 10ten, und scheint nicht durchweg von einer und derselben Hand ge= schrieben zu sein. Um meine auf Schilters Ausgabe sich beziehenden Citate im althochdeut. Sprachschaze auch für diesen Abdruck gelten zu laffen, habe ich die Schiltersche Abschnittszählung beigefügt. Der I jeigt den Schluß der Seite des cod. an.

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(Nec) cardines orbis terrae. Quando praeparabat coelos aderam, quando certa lege gyro vallabat abyssos, quando appendebat fundamenta terrae, cum co eram, cuncta componens. Tali igitur autoritate antè omnia secula filius a patre genitus esse declaratur. Quando a patre per illum cuncta creata esse noscun§. 2. tur. Illud denuo quaeritur, quomodo idem sit genitus, dum sacrae nativitatis eius arcana nec apostolus dicit, nec propheta comperit, nec angelus scivit, nec creatura cognovit. Esaia testante qui dicit: generationem eius quis enarrabit? Idcirco, si eius nativitas a propheta non potuit enarrari, quis confitebitur nosse, quomodo potuit a patre filius generari. Hinc est illud in libro iob. sapientiam dei patris unde invenies? Latet enim ab oculis hominum et a volucribus coeli abscondita est, i. e. etiam ipsis angelis incognita. Item ibi: radix sapientiae cui revelata est? origo scilicet filii dei. Ideoque quod etiam super angelorum intelligentiam atque scientiam §. 3. est, quis hominum potest narrare? Scire autem ma

nifestum est solum patrem, quomodo genuerit filium,

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