Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen, Volumul 5Georg Jellinek, Georg Meyer, Gerhard Anschütz, Fritz Fleiner Duncker & Humblot, 1906 |
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Pagina vii
... wieder beleben und das von der gegenwärtig geltenden Rechtslage ent- worfene Bild begründen sollen , doch der Zukunft dienen ; es soll die Lösung von gesetzgeberischen Aufgaben mit vorbereiten helfen , die den nationalen Bestand und die ...
... wieder beleben und das von der gegenwärtig geltenden Rechtslage ent- worfene Bild begründen sollen , doch der Zukunft dienen ; es soll die Lösung von gesetzgeberischen Aufgaben mit vorbereiten helfen , die den nationalen Bestand und die ...
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... wieder , insoweit sie alle übereinstimmen . Er lautet : Ein naturalisierter Ange- höriger des einen Teiles soll bei etwaiger Rückkehr in das Gebiet des anderen Teiles wegen einer nach den dorti- gen Gesetzen mit Strafe be- drohten ...
... wieder , insoweit sie alle übereinstimmen . Er lautet : Ein naturalisierter Ange- höriger des einen Teiles soll bei etwaiger Rückkehr in das Gebiet des anderen Teiles wegen einer nach den dorti- gen Gesetzen mit Strafe be- drohten ...
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... wieder in den Protokollen rechtlich einen Unterschied ? Gelten diese Besonderheiten auch für die Verträge mit dem Norddeutschen Bunde und mit Bayern , wenngleich sie in ihnen überhaupt keine Aufnahme ge- funden haben ? Anders ...
... wieder in den Protokollen rechtlich einen Unterschied ? Gelten diese Besonderheiten auch für die Verträge mit dem Norddeutschen Bunde und mit Bayern , wenngleich sie in ihnen überhaupt keine Aufnahme ge- funden haben ? Anders ...
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... wieder zurückzu- kehren , oder mit dem bestimmten Willen , nicht zurückzu- kehren , d . h . zwecks Auswanderung . Hierfür spricht aufser dem Angeführten das vielfach verkannte rechtliche Wesen der Fahnenflucht und der Auswanderung . V ...
... wieder zurückzu- kehren , oder mit dem bestimmten Willen , nicht zurückzu- kehren , d . h . zwecks Auswanderung . Hierfür spricht aufser dem Angeführten das vielfach verkannte rechtliche Wesen der Fahnenflucht und der Auswanderung . V ...
Pagina 32
... wieder in den Machtbereich des ihn kontrollierenden Bezirkskommandos . Die Ein- berufungsordre erreicht ihn im Auslande . Er leistet ihr vorsätzlich keine Folge . Fafst er erst bei ihrem Empfange den Entschlufs , nicht zurückzukehren ...
... wieder in den Machtbereich des ihn kontrollierenden Bezirkskommandos . Die Ein- berufungsordre erreicht ihn im Auslande . Er leistet ihr vorsätzlich keine Folge . Fafst er erst bei ihrem Empfange den Entschlufs , nicht zurückzukehren ...
Termeni și expresii frecvente
Absatz Abschlufs Absicht Abwesenheit amerikanischen angehörigkeit Anwendung April Article Artikel aufser ausgewandert Auslande Auswanderung begangen Baden Bancroft Bancroftverträge Bayern become bestehen Bestimmungen betreffend bezw Bundesrats Bundesstaate Bürger citizens citizenship convention dafs daſs Dauerdelikte Delikt Desertion Deutschen Reiches Elsafs-Lothringen Emigrated Entlassung erst Erwerb Expulsion Fahnenflucht Falle Febr Februar Frist früheren fünfjährigem Aufenthalt geltenden George Bancroft German Gesetz Gesetzgebung gration Grund Heimat Helgoland Hessen Indigenat insbesondere intervention Jahre July June Juni keit letzteren lichen Militärpflicht Minister mufs naturali Naturalisation naturalisiert naturalized Norddeutschen Bundes Personen Pflichten President preufsischen Protokoll Ratifikation Rechte rechtliche Refused Regelung Regierung Reichsangehörigkeit Reichsgesetz Reichstages residence return Rückkehr Schl.-H Sept soll Staaten von Amerika staatsbürgerlichen Staatsbürgerrecht Staatsrecht Staatsvertrag States of America strafbaren Strafe Strafrecht Strafvollstreckung subject Successful süddeutschen treaty United States unserer Vereinigten Staaten Verjährung Verlust der Staatsangehörigkeit Vertrages vom 22 Vertragsgesetzes völkerrechtliche Vorschriften Wehrpflicht Wehrpflichtverletzung wieder Württemberg years Ziffer Zustimmung
Pasaje populare
Pagina 475 - If neither party shall have given to the other six months' previous notice of its intention then to terminate the same, it shall further remain in force until the end of twelve months after either of the contracting parties shall have given notice to the other of such intention.
Pagina 476 - The intent not to return may be held to exist when the person naturalized in the one country resides more than two years in the other country.
Pagina 330 - The declaration of an intention to become a citizen of the one or the other country has not for either party the effect of citizenship legally acquired.
Pagina 107 - Any officer or soldier who, having received pay, or having been duly enlisted in the service of the United States, deserts the same, shall, in time of war, suffer death, or such other punishment as a court-martial may direct; and in time of peace, any punishment, excepting death, which a court-martial may direct.
Pagina 319 - Now, therefore, be it known that I, Ulysses S. Grant, President of the United States of America, have caused the said treaty to be made public, to the end that the same, and every clause and article thereof, may be observed and fulfilled with good faith by the United States and the citizens thereof.
Pagina 336 - ... after either of the High Contracting Parties shall have given notice to the other of its wish to terminate the same...
Pagina 334 - If a German naturalized in America renews his residence in North Germany without the intent to return to America he shall he held to have renounced his naturalization in the United States.
Pagina 470 - America, by and with the advice and consent of the Senate thereof, and by Her Britannic Majesty; and the ratifications shall be exchanged either at Washington or at London within six months from the date hereof, or earlier if possible.
Pagina 456 - Russias, being desirous of strengthening, if possible, the good understanding which exists between them, have, for that purpose, appointed as their Plenipotentiaries, the President of the United States, William H. Seward, Secretary of State...
Pagina 461 - Russias, declare that the articles hereby annexed to the treaty concluded this day between His Majesty the King of the Belgians and His Majesty the King of the Netherlands...