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Staats-

und

völkerrechtliche Abhandlungen.

Begründet

von

Dr. Georg Jellinek und Dr. Georg Meyer,

herausgegeben

von

Dr. Georg Jellinek und Dr. Gerhard Anschütz,

Professoren der Rechte in Heidelberg.

V. Fahnenflucht und Verletzung der Wehrpflicht durch
Auswanderung. Von Ludwig Bendix.

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,Die Haltbarkeit aller Verträge zwischen Grossstaaten ist eine bedingte, sobald sie im Kampf ums Dasein auf die Probe gestellt wird. Keine grosse Nation wird je zu bewegen sein, ihr Bestehen auf dem Altar der Vertragstreue zu opfern, wenn sie gezwungen ist, zwischen beiden zu wählen. Das ultra posse nemo obligatur kann durch keine Vertragsklausel aufser Kraft gesetzt werden, und ebensowenig läfst sich durch einen Vertrag das Mafs von Ernst und Kraftaufwand sicher stellen, mit dem die Erfüllung geleistet werden wird, sobald das eigene Interesse des Erfüllenden dem unterschriebenen Texte und seiner früheren Auslegung nicht mehr zur Seite steht."

Otto von Bismarck.

Alle Rechte vorbehalten.

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Vorwort.

Die Entstehungsgeschichte eines Buches gibt am besten Aufschlufs darüber, was sein Verfasser sachlich will.

Die erste Veranlassung zu den folgenden Untersuchungen gab ein praktischer Fall, der gleich zu Anfang von Kapitel I vor § 1 (S. 3) seine allgemeine Formulierung gefunden hat. Die verantwortungsvolle Aufgabe konnte nur gelöst, ein richtiger Rat konnte nur gegeben werden, so schien es mir, wenn die einschlägigen Werke des Strafund Staatsrechts, die Entscheidungen der höchsten Gerichte und die Praxis der Regierungen zugrunde gelegt wurden. So suchte ich denn lange nach einer klaren und befriedigenden Antwort. Ich fand sie nicht. Ich meinte, es müfste sich doch auf diesem Gebiete des internationalen Rechtsverkehrs in der fast vierzigjährigen Anwendung der Bancroftverträge eine bestimmte feststehende Praxis der Gerichte und der Regierung herausgebildet haben. Ich suchte auch in der Literatur und den von ihr aufgestellten Ansichten Antworten auf meine Frage. Je mehr ich suchte, desto stärkere Zweifel stiegen auf. Auf der einen Seite ein Sichverlieren in allgemeine Prinzipien und Aufstellung von Thesen, denen die Begründung fehlt auf der andern Seite ein Sichvertiefen in den einzelnen Fall, ohne dessen allgemeinere Bedeutung klarzustellen, und häufig genug eine Entscheidung, die keine rechtliche, sondern eine politische Grundlage hat. Schliefslich ein offenbarer Gegensatz zwischen der Praxis der Gerichte und der Regierung auf der einen und den in der Literatur vertretenen Ansichten auf der anderen Seite.

Aus all diesen Widersprüchen, meinte ich, müsste die Praxis der Regierungen eine Lösung geben. Die Anwendung der Bancroftverträge durch die deutsch-amerikanische Diplomatie im Laufe von fast 40 Jahren müfste doch ihren

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