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III. Neuabschluss eines Vertrages.

a) Der Kaiser ist völkerrechtlich allein zum Abschlusse
legitimiert. Der Antrag Lette.

222

b) Staatsrechtlich wird der Vertrag erst durch Zustimmung
von Bundesrat und Reichstag wirksam.

227

1. Widerlegung der Laband'schen Theorie .

227

2. Begründung der eigenen Ansicht .

229

3. Der Gesetzesweg bei Vertragsgesetzen

231

4. Ein Konflikt zwischen völkerrechtlicher Gültigkeit und
staatsrechtlicher Vollziehbarkeit ist möglich, berechtigt
aber nicht zu Fiktionen zwecks seiner Lösung

Sechstes Kapitel.

Rechtspolitische Ergebnisse in straf- und staatsrecht-
licher Beziehung.

§ 1.

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Die Rechtsgestaltung der ,,Militärdelikte" de lege ferenda.
I. Die Schwächen der Konstruktion als Dauerdelikte
und Forderung einer anderen gesetzlichen Regelung 234
II. Zurückweisung der Einwendungen gegen unsere
Kritik und Thesen.

a) Die Strafverfolgung sollte dann als verjährt gelten, wenn
die Vollstreckung der in Abwesenheit zu erkennenden
rechtskräftigen Strafe verjährt sein würde

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b) Beginnt mit dem Verlust der Staatsangehörigkeit für alle
Militärdelikte die Verjährung der Strafverfolgung, so fehlt
es an einem zureichenden Grunde, warum die, welche die
Staatsangehörigkeit nicht verlieren, nach Ablauf ent-
sprechender Zeiträume schlechter gestellt sein sollen . .
c) Die vorherrschende Ansicht, dafs der Verlust der Staats-
angehörigkeit für die Verjährung der Strafverfolgung bei der
Fahnenflucht ohne Wirkung sei, ist auch de lege ferenda
unhaltbar.

1. Die Fahnenflucht in Expatriationsabsicht entspringt
nicht ehrloser Gesinnung

2. Der Fahnenflüchtige will nicht durch fortdauernde Unter-
lassung den rechtswidrigen Zustand, vielmehr ist mit
dessen Verwirklichung sein verbrecherischer Vorsatz
erschöpft

3. Vergleiche mit anderen Delikten .

III. Die Vorschläge und Forderungen im einzelnen.
a) Zusammenfassung der bisherigen Erörterungen in zwei
Grundsätzen

b) Das Abwesenheitsverfahren des 4. Abschnitts 6. Buches
Str.Pr.O. ist auf die Fahnenflucht entsprechend aus-
zudehnen

c) Die Verjährung der Strafverfolgung soll bei allen Militär-
delikten mit der erstmaligen Verwirklichung des Delikts-
tatbestandes beginnen, mit einer Besonderheit bei der
Fahnenflucht

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d) Die Fehlerquelle der bisherigen Regelung erhellt die
Mängel und Lücken unserer Vorschläge. Die Änderung
und Neugestaltung der Frist und des Zustellungswesens
bei der Rechtsmitteleinlegung im Abwesenheitsverfahren
ist erforderlich.

IV. Die Minderung der öffentlich-rechtlichen Rechts-
stellung der Täter bei den Militärdelikten.
a) Begründung des Prinzips: Brecht ihr durch Begehung
eines Militärdelikts eure staatsbürgerlichen Pflichten, so
verwirkt ihr eure staatsbürgerlichen Rechte, so macht ihr
euch selbst zu Staatsbürgern zweiter Klasse

b) Einzelheiten der Durchführung

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1. Der Schutz im Auslande ist in das Ermessen der
Reichsbehörden gestellt und nicht mehr ihre Pflicht. 256
2. Das Gericht hat den, der Wehrpflichtverletzung oder
Fahnenflucht begangen hat, zur Ausübung bestimmter
staatsbürgerlicher Rechte für bestimmte Zeit für un-
fähig zu erklären.

V. Zusammenstellung.

§ 2.

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Die Rechtsgestaltung des Verlustes der Reichs- und Staatsangehörigkeit

de lege ferenda.

I. Die Diskussion über die Frage und ihre Grundlagen.
a) Verhältnis des Bestandes oder Nichtbestandes der Reichs-
und Staatsangehörigkeit zur geltenden Rechtsordnung.
b) Das Für und Wider der Erschwerung oder Erleichterung
des Verlusts der Reichs- und Staatsangehörigkeit.

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1. Die Ansicht von der absoluten Macht des Staates über
das ihm angehörige Individuum

263

2. Die Ansicht von der absoluten Ungebundenheit des
Individuums gegenüber dem Staate .

268

c) Der eigne Standpunkt. Kritik der gegnerischen Ansicht
und Vorschläge

276

II. Die Regelung im einzelnen.

a) Vorbetrachtung

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1. Die historische Notwendigkeit der Regelung des § 21
des Gesetzes vom 1. Juni 1870.

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2. Der Vorzug der bisherigen Regelung und die Be-
rücksichtigung der Naturalisation im fremden Staate .
b) Verhältnis von Reichs- und Staatsangehörigkeit.
c) Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit

1. Das Erfordernis der Naturalisation in fremden Staaten
und die Nichtanerkennung der ursprünglichen Staats-
angehörigkeit. Neue Fassung von § 21, Abs. 1 . . .
2. Bedeutung des hier vertretenen Vorschlags der Fassung
von § 21, Abs. 1. Einwendungen und ein darauf ge-
gründeter Ergänzungsvorschlag.

3. Die Dauer der Frist in Abs. 1, § 21

4. Der Neuabschlufs eines Bancroftvertrages

d) Die praktische Durchführung der gemachten Vorschläge.
e) Entwurf eines Gesetzes betreffend die Erwerbung und den
Verlust der deutschen Reichs- und Staatsangehörigkeit

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Zweiter Teil.

Materialien.

Anlage I. Die deutschen Bancroftverträge.

1. Die Verkündigungsform und die Stelle der Veröffent

a) im Norddeutschen Bunde

lichung.

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f-h) in den Vereinigten Staaten von Amerika.

2. Text der fünf amerikanisch-deutschen Bancroftverträge in synoptischer Gegenüberstellung

3. Amendement zum norddeutschen Vertrage.

4. Die Protokolle zu den süddeutschen Verträgen.

a) Protokoll zum bayrischen Vertrage.

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württembergischen Vertrage
hessischen Vertrage.

Anlage II. Parlamentarisches Material zum nord

deutschen Vertrage.

a) Bericht der vereinigten Ausschüsse für das Landheer und die Festungen und für Justizwesen über den Vertrag vom 22. Februar 1868.

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b) Die parlamentarische Debatte im norddeutschen Reichstage 356 Anlage III. Parlamentarisches Material zum badischen

Vertrage.

a) Bericht der Kommission der ersten Kammer, erstattet vom Staatsrat Dr. Weitzel. . .

379

b) Debatte in der ersten Kammer.

386

Anlage IV. Parlamentarisches Material zum württem-
bergischen Vertrage.

a) Vortrag des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten an die Ständeversammlung

389

b) Bericht der staatsrechtlichen Kommission der Kammer der Abgeordneten

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1. Anweisung des Ministers der Justiz vom 5. Juli 1868. . .
2. Zirkularerlafs an sämtliche Königliche Regierungen und an
das Königliche Oberpräsidium Hannover, betreffend das straf-
rechtliche Verfahren bei unerlaubter Auswanderung eines
Bundesangehörigen nach den Vereinigten Staaten von Nord-
amerika vom 6. Juli 1868 .

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3. Verfügung an
die Königl. Regierung in N., die Berück-
sichtigung der Tatsache der Nichterfüllung der Militärpflicht
bei Prüfung von Renaturalisationsgesuchen betreffend vom
25. Juni 1875.

4. Aus dem Erlafs des württembergischen Ministers des Innern
an die Kreisregierungen usw. vom 9. November 1886 .
5. Runderlafs an die Generalkommandos und die Oberpräsidenten
vom 6. Februar 1897 betreffend die Begründung der Gnaden-
gesuche von Personen, welche wegen Verletzung der Wehr-
pflicht verurteilt sind

6. Allgemeine Verfügung vom 14. Juni 1899 betreffend die
Wiederniederlassung von Refraktären im Inlande

7. Verfügung vom
1. Februar 1901 betreffend die Aufenthalts-
gestattung der als Bürger der Vereinigten Staaten von Nord-
amerika zurückgekehrten Wehrpflichtigen

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Anlage VII.

Der Vertrag mit Österreich-Ungarn.

Anlage VIII. Die übrigen Bancroftverträge mit nicht-
deutschen Staaten,

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Anlage IX. Aus amerikanischen Kongrefspapieren.
1. Die Statistik des Mr. Squiers über die Wirksamkeit
der deutschen Bancroftverträge

2. Amtliche Informationen der in die Heimat zurück-
kehrenden naturalisierten Deutsch-Amerikaner.
a) Schreiben von Mr. White an Mr. Hay, Berlin, den 16. Februar
1901.

b) Instruktion der Deutsch-Amerikaner, die nach Deutschland
zurückkehren wollen, durch das Department of State zu
Washington vom 23. Januar 1901 .

3. Die Übereinstimmungen und Verschiedenheiten der verschiedenen Bancroftverträge

Anlage X. Zur Gesetzgebung über Staatsangehörigkeit.

1. Beschlufs des Institut de Droit International.
2. Entwürfe eines Gesetzes über die Erwerbung und
den Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit.
a) Hasse-Lehr- von Arnim.

b) Hesse . .

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Anlage XI. Gesetzestexte.

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1. Verfassung des Deutschen Reiches, Art. 3, 11
2. Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, §§ 140, 360
3. Militärstrafgesetzbuch §§ 64-69, 76
4. Reichsmilitärgesetz, §§ ÏÏ, 34, 38, 54, 56, 60, 68
5. Schutzgebietsgesetz § 9.

6. Gesetz über die Erwerbung und den Verlust des
Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870
§§ 1-27.

Zusammenstellung der in diesem Buche berücksichtigten oberstrichterlichen Entscheidungen

Paragraphenregister zum ersten Teil des Buches

I. Die noch jetzt mafsgebenden deutschen Reichs-
gesetze.

II. Die sonst berücksichtigten Bestimmungen.
III. Aus amerikanischen Gesetzen.

Druckfehlerverzeichnis . .

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