Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPRWalter de Gruyter, 22 dec. 2011 - 712 pagini Die Sonderausgabe der Kommentierung der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (MRK) und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) aus dem Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, 25. Auflage, enthält eine aktuelle Kommentierung dieser auch für das deutsche Strafverfahrensrecht bedeutsamen Bestimmungen. Zweck der Kommentierung ist es, der Strafrechtspraxis den Zugang zu den Vertragswerken und den dazu ergangenen Entscheidungen zu erleichtern und zugleich durch eine Gesamtschau des internationalen Menschenrechtsschutzes zu einem besseren Verständnis der hier bestehenden Probleme und Auffassungen beizutragen. Der Schwerpunkt der Erläuterungen der Konventionen liegt bei den für das Strafverfahren bedeutsamen Fragen. Zusätzlich zur Kommentierung enthält das Werk die Konventionentexte in deutscher, französischer und englischer Sprache sowie die Texte der dazugehörigen Folgeabkommen. Die Sonderausgabe richtet sich an alle am Strafverfahren Beteiligten (Verteidiger, Richter, Staatsanwalt). |
Din interiorul cărții
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... zulässig . Je- doch endet die Amtszeit der Hälfte der bei der ersten Wahl gewählten Richter nach drei Jahren . ( 2 ) Die Richter , deren Amtszeit nach drei Jahren endet , werden unmittelbar nach ihrer Wahl vom Generalsekretär des Euro ...
... zulässig , b ) bildet Kammern für einen bestimmten Zeitraum , c ) wählt die Präsidenten der Kammern des Gerichtshofs ; ihre Wiederwahl ist zulässig , d ) beschließt die Verfahrensordnung des Gerichtshofs und e ) wählt den Kanzler und ...
... Zulässig- keit ergeht gesondert , sofern nicht der Gerichtshof in Ausnahmefällen anders ent- scheidet . Article 30 Relinquishment of juris- diction to the Grand Chamber Where a case pending before a Chamber raises a serious question ...
... zulässig oder für unzulässig erklärt werden , werden be- gründet . ( 2 ) Bringt ein Urteil ganz oder teilweise nicht die übereinstimmende Meinung der Richter zum Ausdruck , so ist jeder Richter berechtigt , seine abweichende Meinung ...
... zulässig . Artikel 4 Räumlicher Geltungsbereich ( 1 ) Jeder Staat kann bei der Unterzeich- nung oder bei der Hinterlegung der Ratifi- kations- , Annahme- oder Genehmigungs- urkunde einzelne oder mehrere Hoheits- gebiete bezeichnen , auf ...
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Präambel Art 1 bis 18 und die einschlägigen Art des IPBPR Zusatzprotokolle zur MRK | 137 |
Anhang Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes | 611 |
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Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPR : Kommentar Walter Gollwitzer Previzualizare limitată - 2005 |