Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPRWalter de Gruyter, 22 dec. 2011 - 712 pagini Die Sonderausgabe der Kommentierung der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (MRK) und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) aus dem Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, 25. Auflage, enthält eine aktuelle Kommentierung dieser auch für das deutsche Strafverfahrensrecht bedeutsamen Bestimmungen. Zweck der Kommentierung ist es, der Strafrechtspraxis den Zugang zu den Vertragswerken und den dazu ergangenen Entscheidungen zu erleichtern und zugleich durch eine Gesamtschau des internationalen Menschenrechtsschutzes zu einem besseren Verständnis der hier bestehenden Probleme und Auffassungen beizutragen. Der Schwerpunkt der Erläuterungen der Konventionen liegt bei den für das Strafverfahren bedeutsamen Fragen. Zusätzlich zur Kommentierung enthält das Werk die Konventionentexte in deutscher, französischer und englischer Sprache sowie die Texte der dazugehörigen Folgeabkommen. Die Sonderausgabe richtet sich an alle am Strafverfahren Beteiligten (Verteidiger, Richter, Staatsanwalt). |
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... strafbaren Handlung festgenommen wor- den ist oder in Haft gehalten wird , muß unverzüglich einem Richter oder einer anderen gesetzlich zur Ausübung richter- licher Funktionen ermächtigten Amtsper- son vorgeführt werden und hat Anspruch ...
... strafbaren Handlung Angeklagte hat Anspruch dar- auf , bis zu dem im gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten . ( 3 ) Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im ...
... strafbaren Handlung verurteilt worden ist , hat das Recht , das Urteil entsprechend dem Ge- setz durch ein höheres Gericht nachprü- fen zu lassen . ( 6 ) Ist jemand wegen einer strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt und ist das ...
... strafbaren Handlung an- gedrohte Strafe verhängt werden . Wird nach Begehung einer strafbaren Hand- lung durch Gesetz eine mildere Strafe eingeführt , so ist das mildere Gesetz an- zuwenden . ( 2 ) Dieser Artikel schließt die Verurtei ...
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Cuprins
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Präambel Art 1 bis 18 und die einschlägigen Art des IPBPR Zusatzprotokolle zur MRK | 137 |
Anhang Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes | 611 |
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Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPR : Kommentar Walter Gollwitzer Previzualizare limitată - 2005 |