Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPRWalter de Gruyter, 22 dec. 2011 - 712 pagini Die Sonderausgabe der Kommentierung der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (MRK) und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) aus dem Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, 25. Auflage, enthält eine aktuelle Kommentierung dieser auch für das deutsche Strafverfahrensrecht bedeutsamen Bestimmungen. Zweck der Kommentierung ist es, der Strafrechtspraxis den Zugang zu den Vertragswerken und den dazu ergangenen Entscheidungen zu erleichtern und zugleich durch eine Gesamtschau des internationalen Menschenrechtsschutzes zu einem besseren Verständnis der hier bestehenden Probleme und Auffassungen beizutragen. Der Schwerpunkt der Erläuterungen der Konventionen liegt bei den für das Strafverfahren bedeutsamen Fragen. Zusätzlich zur Kommentierung enthält das Werk die Konventionentexte in deutscher, französischer und englischer Sprache sowie die Texte der dazugehörigen Folgeabkommen. Die Sonderausgabe richtet sich an alle am Strafverfahren Beteiligten (Verteidiger, Richter, Staatsanwalt). |
Din interiorul cărții
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... darf absichtlich getötet werden , außer durch Vollstreckung eines Todesurteils , das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat , für das die Todesstrafe gesetzlich vor- gesehen ist . ( 2 ) Eine Tötung wird nicht als Verletzung ...
... darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden , die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaat- lichem oder internationalem Recht nicht strafbar war . Es darf auch keine schwerere als die zur Zeit der Begehung angedrohte ...
... darf nur Ein- schränkungen unterworfen werden , die gesetzlich vorgesehen und in einer demo- kratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit , zum Schutz der öffentlichen Ordnung , Gesundheit oder Moral oder zum ...
... darf von Artikel 2 nur bei Todesfällen infolge recht- mäßiger Kriegshandlungen und von Arti- kel 3 , Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 7 in keinem Fall abgewichen werden . ( 3 ) Jede Hohe Vertragspartei , die dieses Recht auf Abweichung ...
... darf das Recht auf Bildung verwehrt werden . Der Staat hat bei Aus- übung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernom- menen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten , die Erziehung und den Unterricht ...
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Präambel Art 1 bis 18 und die einschlägigen Art des IPBPR Zusatzprotokolle zur MRK | 137 |
Anhang Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes | 611 |
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Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPR : Kommentar Walter Gollwitzer Previzualizare limitată - 2005 |