Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPRWalter de Gruyter, 22 dec. 2011 - 712 pagini Die Sonderausgabe der Kommentierung der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (MRK) und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) aus dem Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, 25. Auflage, enthält eine aktuelle Kommentierung dieser auch für das deutsche Strafverfahrensrecht bedeutsamen Bestimmungen. Zweck der Kommentierung ist es, der Strafrechtspraxis den Zugang zu den Vertragswerken und den dazu ergangenen Entscheidungen zu erleichtern und zugleich durch eine Gesamtschau des internationalen Menschenrechtsschutzes zu einem besseren Verständnis der hier bestehenden Probleme und Auffassungen beizutragen. Der Schwerpunkt der Erläuterungen der Konventionen liegt bei den für das Strafverfahren bedeutsamen Fragen. Zusätzlich zur Kommentierung enthält das Werk die Konventionentexte in deutscher, französischer und englischer Sprache sowie die Texte der dazugehörigen Folgeabkommen. Die Sonderausgabe richtet sich an alle am Strafverfahren Beteiligten (Verteidiger, Richter, Staatsanwalt). |
Din interiorul cãrții
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... Straftat began- gen hat , oder wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht , dass es not- wendig ist , sie an der Begehung einer Straftat oder an der Flucht nach Bege- hung einer solchen zu hindem ; d ) rechtmäßige ...
... Straftat ange- klagt ist , gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig . ( 3 ) Jede angeklagte Person hat mindes- tens folgende Rechte : a ) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen ...
... Straftat in einem der Hoheits- gewalt des betreffenden Staates unter- stehenden Gebiet oder an Bord eines in diesem Staat eingetragenen Schiffes oder Luftfahrzeugs begangen wird ; b ) wenn der Verdächtige Angehöriger des betreffenden ...
... Straftat Ver- dächtige aufgefunden wird , unterbreitet den Fall , wenn er den Betreffenden nicht auslie- ført , in den in Artikel 5 genannten Fällen seinen zuständigen Behörden zum Zweck der Strafverfolgung . ( 2 ) Diese Behörden ...
... Straftat erhoben werden . ( 2 ) Werden solche Einwände erhoben , so nehmen der Ausschuß und die Vertragspar- tei sofort Konsultationen auf , um die Lage zu klären und zu einer Einigung über Rege- lungen zu gelangen , die es dem Ausschuß ...
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Präambel Art 1 bis 18 und die einschlägigen Art des IPBPR Zusatzprotokolle zur MRK | 137 |
Anhang Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes | 611 |
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Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPR : Kommentar Walter Gollwitzer Previzualizare limitatã - 2005 |