Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPRWalter de Gruyter, 22 dec. 2011 - 712 pagini Die Sonderausgabe der Kommentierung der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (MRK) und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) aus dem Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, 25. Auflage, enthält eine aktuelle Kommentierung dieser auch für das deutsche Strafverfahrensrecht bedeutsamen Bestimmungen. Zweck der Kommentierung ist es, der Strafrechtspraxis den Zugang zu den Vertragswerken und den dazu ergangenen Entscheidungen zu erleichtern und zugleich durch eine Gesamtschau des internationalen Menschenrechtsschutzes zu einem besseren Verständnis der hier bestehenden Probleme und Auffassungen beizutragen. Der Schwerpunkt der Erläuterungen der Konventionen liegt bei den für das Strafverfahren bedeutsamen Fragen. Zusätzlich zur Kommentierung enthält das Werk die Konventionentexte in deutscher, französischer und englischer Sprache sowie die Texte der dazugehörigen Folgeabkommen. Die Sonderausgabe richtet sich an alle am Strafverfahren Beteiligten (Verteidiger, Richter, Staatsanwalt). |
Din interiorul cărții
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... Staat gewählte Richter oder , wenn ein solcher nicht vorhanden ist oder er an den Sitzungen nicht teilnehmen kann , eine von diesem Staat benannte Person an , die in der Eigenschaft eines Richters an den Sitzungen teilnimmt . ( 3 ) Der ...
... Staat kann bei der Ratifikation oder jederzeit danach durch eine an den Generalsekretär des Europarats gerichtete Notifikation erklären , dass diese Konven- tion vorbehaltlich des Absatzes 4 auf alle oder einzelne Hoheitsgebiete ...
... Staat An- wendung findet , und jedes Hoheitsgebiet , auf welches das Protokoll aufgrund einer von diesem Staat nach diesem Artikel abgegebenen Erklärung Anwendung fin- det , werden als getrennte Hoheitsgebiete betrachtet , soweit die ...
... Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen , die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegs- gefahr begangen werden ; diese Strafe darf nur in den Fällen , die im Recht vorgesehen sind , und in Übereinstimmung mit ...
... Staat durch eine schriftliche Mitteilung darauf hinwei- sen . Innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung hat der Empfangs- staat dem Staat , der die Mitteilung über- sandt hat , in bezug auf die Sache eine schriftliche ...
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Präambel Art 1 bis 18 und die einschlägigen Art des IPBPR Zusatzprotokolle zur MRK | 137 |
Anhang Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes | 611 |
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Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPR : Kommentar Walter Gollwitzer Previzualizare limitată - 2005 |