Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPRWalter de Gruyter, 22 dec. 2011 - 712 pagini Die Sonderausgabe der Kommentierung der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (MRK) und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) aus dem Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, 25. Auflage, enthält eine aktuelle Kommentierung dieser auch für das deutsche Strafverfahrensrecht bedeutsamen Bestimmungen. Zweck der Kommentierung ist es, der Strafrechtspraxis den Zugang zu den Vertragswerken und den dazu ergangenen Entscheidungen zu erleichtern und zugleich durch eine Gesamtschau des internationalen Menschenrechtsschutzes zu einem besseren Verständnis der hier bestehenden Probleme und Auffassungen beizutragen. Der Schwerpunkt der Erläuterungen der Konventionen liegt bei den für das Strafverfahren bedeutsamen Fragen. Zusätzlich zur Kommentierung enthält das Werk die Konventionentexte in deutscher, französischer und englischer Sprache sowie die Texte der dazugehörigen Folgeabkommen. Die Sonderausgabe richtet sich an alle am Strafverfahren Beteiligten (Verteidiger, Richter, Staatsanwalt). |
Din interiorul cărții
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... Regelung der Be- nutzung des Eigentums im Einklang mit dem Allgemeininteresse oder zur Siche- rung der Zahlung der Steuern oder sonsti- gen Abgaben oder von Geldstrafen für erforderlich hält . Artikel 2 Recht auf Bildung Niemandem darf ...
... Regelung der Sache auf der Grundlage der Achtung der in diesem Pakt anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten herbeizuführen . f ) Der Ausschuß kann in jeder ihm un- terbreiteten Sache die unter Buchstabe b concerned , referred to ...
... Regelung : ii ) wenn eine Regelung im Sinne von Buchstabe e nicht zustandegekommen ist , beschränkt der Auschuß seinen Be- richt auf eine kurze Darstellung des Sachverhalts ; die schriftlichen Stellung- nahmen und das Protokoll über die ...
... Regelung der Sache herbeizuführen . b ) Die Kommission besteht aus fünf mit Einverständnis der beteiligten Vertrags- staaten ernannten Personen . Können sich die beteiligten Vertragsstaaten nicht innerhalb von drei Monaten über die voll ...
... Regelung : c ) wenn eine Regelung im Sinne von Buchstabe b nicht erzielt worden ist , nimmt die Kommission in ihren Bericht ihre Feststellungen zu allen für den Streit zwischen den beteiligten Vertragsstaaten erheblichen Sachfragen ...
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Präambel Art 1 bis 18 und die einschlägigen Art des IPBPR Zusatzprotokolle zur MRK | 137 |
Anhang Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes | 611 |
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Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPR : Kommentar Walter Gollwitzer Previzualizare limitată - 2005 |