Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPRWalter de Gruyter, 22 dec. 2011 - 712 pagini Die Sonderausgabe der Kommentierung der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (MRK) und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) aus dem Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, 25. Auflage, enthält eine aktuelle Kommentierung dieser auch für das deutsche Strafverfahrensrecht bedeutsamen Bestimmungen. Zweck der Kommentierung ist es, der Strafrechtspraxis den Zugang zu den Vertragswerken und den dazu ergangenen Entscheidungen zu erleichtern und zugleich durch eine Gesamtschau des internationalen Menschenrechtsschutzes zu einem besseren Verständnis der hier bestehenden Probleme und Auffassungen beizutragen. Der Schwerpunkt der Erläuterungen der Konventionen liegt bei den für das Strafverfahren bedeutsamen Fragen. Zusätzlich zur Kommentierung enthält das Werk die Konventionentexte in deutscher, französischer und englischer Sprache sowie die Texte der dazugehörigen Folgeabkommen. Die Sonderausgabe richtet sich an alle am Strafverfahren Beteiligten (Verteidiger, Richter, Staatsanwalt). |
Din interiorul cărții
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... Personen begangen worden ist , die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben . Artikel 14 Diskriminierungsverbot Der Genuss der in dieser Konvention an- erkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des ...
... Personen Die Artikel 10 , 11 und 14 sind nicht so auszulegen , als untersagten sie den Hohen Vertragsparteien , die politische Tätigkeit ausländischer Personen zu beschränken . Article 17 Prohibition of abuse of rights Nothing in this ...
... Personen ohne Unterschied wie insbesondere der Rasse , der Hautfarbe des Geschlechts , der Sprache , der Religion , der politischen oder sonstigen Anschauung , der natio- nalen oder sozialen Herkunft , des Vermö- gens , der Geburt oder ...
... Personen gewählt , die die in Artikel 28 vorgeschriebenen Anforderungen er- füllen und von den Vertragsstaaten dafür vorgeschlagen worden sind . ( 2 ) Jeder Vertragsstaat darf höchstens zwei Personen vorschlagen . Diese müs- sen ...
... Personen an und übermittelt sie den Ver- tragsstaaten . Sodann findet die Wahl zur Besetzung des frei gewordenen Sitzes entsprechend den einschlägigen Be- stimmungen dieses Teils des Paktes statt . ( 3 ) Die Amtszeit eines Ausschußmit ...
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Präambel Art 1 bis 18 und die einschlägigen Art des IPBPR Zusatzprotokolle zur MRK | 137 |
Anhang Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes | 611 |
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Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPR : Kommentar Walter Gollwitzer Previzualizare limitată - 2005 |