Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPRWalter de Gruyter, 22 dec. 2011 - 712 pagini Die Sonderausgabe der Kommentierung der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (MRK) und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) aus dem Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, 25. Auflage, enthält eine aktuelle Kommentierung dieser auch für das deutsche Strafverfahrensrecht bedeutsamen Bestimmungen. Zweck der Kommentierung ist es, der Strafrechtspraxis den Zugang zu den Vertragswerken und den dazu ergangenen Entscheidungen zu erleichtern und zugleich durch eine Gesamtschau des internationalen Menschenrechtsschutzes zu einem besseren Verständnis der hier bestehenden Probleme und Auffassungen beizutragen. Der Schwerpunkt der Erläuterungen der Konventionen liegt bei den für das Strafverfahren bedeutsamen Fragen. Zusätzlich zur Kommentierung enthält das Werk die Konventionentexte in deutscher, französischer und englischer Sprache sowie die Texte der dazugehörigen Folgeabkommen. Die Sonderausgabe richtet sich an alle am Strafverfahren Beteiligten (Verteidiger, Richter, Staatsanwalt). |
Din interiorul cărții
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... Maßnahmen und Urteile bis hin zum Bundesverfassungsgericht auf ihre Vereinbarkeit mit den Konventionsverpflichtungen überprüft ; auch das Schrifttum befaßt sich ver- stärkt ihnen . Die innerstaatlichen Verfahren , vor allem die ...
... Maßnahmen treffen , die von den in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abweichen , jedoch nur , soweit es die Lage unbedingt erfordert und wenn die Maßnahmen nicht im Wider- spruch zu den sonstigen völkerrechtlichen ...
... Maßnahmen und deren Gründe . Sie unterrichtet den Generalsekretär des Europarats auch über den Zeitpunkt , zu dem diese Maßnahmen außer Kraft getreten sind und die Konven- tion wieder volle Anwendung findet . Artikel 16 Beschränkungen ...
... Maßnahmen ihren son- stigen völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht zuwiderlaufen und keine Diskrimi- nierung allein ... Maßnahme endet . Article 5 1. Nothing in the present Covenant may be interpreted as implying for any State , group ...
... Maßnahmen sicherstellen , daß die Ehegatten gleiche Rechte und Pflich- ten bei der Eheschließung , während der Ehe und bei Auflösung der Ehe haben . Für den nötigen Schutz der Kinder im Fal- le einer Auflösung der Ehe ist Sorge zu ...
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Präambel Art 1 bis 18 und die einschlägigen Art des IPBPR Zusatzprotokolle zur MRK | 137 |
Anhang Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes | 611 |
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Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPR : Kommentar Walter Gollwitzer Previzualizare limitată - 2005 |