Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPRWalter de Gruyter, 22 dec. 2011 - 712 pagini Die Sonderausgabe der Kommentierung der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (MRK) und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) aus dem Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, 25. Auflage, enthält eine aktuelle Kommentierung dieser auch für das deutsche Strafverfahrensrecht bedeutsamen Bestimmungen. Zweck der Kommentierung ist es, der Strafrechtspraxis den Zugang zu den Vertragswerken und den dazu ergangenen Entscheidungen zu erleichtern und zugleich durch eine Gesamtschau des internationalen Menschenrechtsschutzes zu einem besseren Verständnis der hier bestehenden Probleme und Auffassungen beizutragen. Der Schwerpunkt der Erläuterungen der Konventionen liegt bei den für das Strafverfahren bedeutsamen Fragen. Zusätzlich zur Kommentierung enthält das Werk die Konventionentexte in deutscher, französischer und englischer Sprache sowie die Texte der dazugehörigen Folgeabkommen. Die Sonderausgabe richtet sich an alle am Strafverfahren Beteiligten (Verteidiger, Richter, Staatsanwalt). |
Din interiorul cărții
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... Fall von der Verfahrensgestaltung und vom Ergeb- nis her den Anforderungen dieser Menschenrechtspakte genügen . Zu dieser Entwick- lung trägt vor allem auch bei , daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte durch das 11 ...
... Fall beschränken und auch argumentativ mehr von allgemeinen Billigkeitserwägun- gen und den eigenen Präzedenzfällen bestimmt werden als von theoretisch dogmatischen Überlegungen . Wieweit einzelne Urteile eine über den entschiedenen Fall ...
... Fall abgewichen werden . ( 3 ) Jede Hohe Vertragspartei , die dieses Recht auf Abweichung ausübt , unterrichtet den Generalsekretär des Europarats um- Europe fully informed of the measures which it has taken ( 9 ) Walter Gollwitzer ...
... Fall des Beitritts neuer Hoher Vertragsparteien zu ergänzen und um frei gewordene Sitze zu besetzen . Artikel 23 Amtszeit ( 1 ) Die Richter werden für sechs Jahre gewählt . Ihre Wiederwahl ist zulässig . Je- doch endet die Amtszeit der ...
... Fall einer gütlichen Einigung streicht der Gerichtshof durch eine Entscheidung , die sich auf eine kurze Angabe des Sach- verhalts und der erzielten Lösung be- schränkt , die Rechtssache in seinem Register . Artikel 40 Öffentliche ...
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Präambel Art 1 bis 18 und die einschlägigen Art des IPBPR Zusatzprotokolle zur MRK | 137 |
Anhang Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes | 611 |
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Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPR : Kommentar Walter Gollwitzer Previzualizare limitată - 2005 |