Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPRWalter de Gruyter, 22 dec. 2011 - 712 pagini Die Sonderausgabe der Kommentierung der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (MRK) und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) aus dem Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, 25. Auflage, enthält eine aktuelle Kommentierung dieser auch für das deutsche Strafverfahrensrecht bedeutsamen Bestimmungen. Zweck der Kommentierung ist es, der Strafrechtspraxis den Zugang zu den Vertragswerken und den dazu ergangenen Entscheidungen zu erleichtern und zugleich durch eine Gesamtschau des internationalen Menschenrechtsschutzes zu einem besseren Verständnis der hier bestehenden Probleme und Auffassungen beizutragen. Der Schwerpunkt der Erläuterungen der Konventionen liegt bei den für das Strafverfahren bedeutsamen Fragen. Zusätzlich zur Kommentierung enthält das Werk die Konventionentexte in deutscher, französischer und englischer Sprache sowie die Texte der dazugehörigen Folgeabkommen. Die Sonderausgabe richtet sich an alle am Strafverfahren Beteiligten (Verteidiger, Richter, Staatsanwalt). |
Din interiorul cărții
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... Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden - soweit möglich - mit der Fundstelle einer ... Entscheidung , Name des Beschwerdefüh- rers ) in der Datenbank des EGMR ( HUDOC ) abgerufen werden kann ...
... ( Entscheidung in der Orginalfassung ) ; Series B ( Ent- scheidung in der jeweiligen Übersetzung auf englisch oder französisch ) . Auch die zu den Berichter der Kommission ergangenen Entscheidungen des Minister- komitees sind dort ...
... Entscheidung ohne weitere Prüfung getroffen werden kann . Die Entscheidung ist endgültig . Artikel 29 Entscheidungen der Kammern über die Zulässigkeit und Begründetheit ( 1 ) Ergeht keine Entscheidung nach Ar- tikel 28 , so entscheidet ...
... Entscheidung ausgewiesen werden , und es ist ihm , so- fern nicht zwingende Gründe der nationa- len Sicherheit entgegenstehen , Gelegen- heit zu geben , die gegen seine Auswei- sung sprechenden Gründe vorzubringen und diese Entscheidung ...
... Entscheidung über Menschenrechtsverletzungen . Die Befugnis zur Feststellung von Verletzungen der MRK ist jetzt ausschließlich dem zu einem stän- dig tagenden Gericht mit Vollzeitrichtern umgewandelten Gerichtshof übertragen , des- sen ...
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Präambel Art 1 bis 18 und die einschlägigen Art des IPBPR Zusatzprotokolle zur MRK | 137 |
Anhang Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes | 611 |
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Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPR : Kommentar Walter Gollwitzer Previzualizare limitată - 2005 |