Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPRWalter de Gruyter, 22 dec. 2011 - 712 pagini Die Sonderausgabe der Kommentierung der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (MRK) und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) aus dem Löwe-Rosenberg, Großkommentar zur Strafprozeßordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz, 25. Auflage, enthält eine aktuelle Kommentierung dieser auch für das deutsche Strafverfahrensrecht bedeutsamen Bestimmungen. Zweck der Kommentierung ist es, der Strafrechtspraxis den Zugang zu den Vertragswerken und den dazu ergangenen Entscheidungen zu erleichtern und zugleich durch eine Gesamtschau des internationalen Menschenrechtsschutzes zu einem besseren Verständnis der hier bestehenden Probleme und Auffassungen beizutragen. Der Schwerpunkt der Erläuterungen der Konventionen liegt bei den für das Strafverfahren bedeutsamen Fragen. Zusätzlich zur Kommentierung enthält das Werk die Konventionentexte in deutscher, französischer und englischer Sprache sowie die Texte der dazugehörigen Folgeabkommen. Die Sonderausgabe richtet sich an alle am Strafverfahren Beteiligten (Verteidiger, Richter, Staatsanwalt). |
Din interiorul cărții
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... Übereinkommen aufzeigen . Dies gilt vor allem für die Rezeption der Euro- päischen Menschenrechtskonvention im Recht der Europäischen Union und ihre Bedeu- tung für das in Entwicklung begriffene europäische Verfassungsrecht ...
... Übereinkommen gegen Folter und andere grausame , unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. Dezember 1984 10. Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ...
... Übereinkommen gegen Folter und andere grausame , un- menschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10. 12. 1984 , BGBl . II 1990 S. 246 . Veröffentlichungen der Vereinigung deutscher Staatsrechts- lehrer Wiener ...
... Übereinkommen , Verordnun- gen oder durch Gewohnheitsrecht aner- kannten oder bestehenden grundlegen- den Menschenrechte dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden , daß dieser Pakt derartige Rechte nicht ...
... Übereinkommen nach seinem Artikel 9 Abs . 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt , ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben . Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über ...
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Präambel Art 1 bis 18 und die einschlägigen Art des IPBPR Zusatzprotokolle zur MRK | 137 |
Anhang Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes | 611 |
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Menschenrechte im Strafverfahren: MRK und IPBPR : Kommentar Walter Gollwitzer Previzualizare limitată - 2005 |