Humanitäre Intervention: zur Bedeutung der Menschenrechte in den Vereinten Nationen |
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27 . Verschwindenlassen sei unter keinen Umständen , auch nicht im Notstandsfall , gerechtfertigt ! 28 . Die Abschlußerklärung der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz greift dieses Thema in ähnlicher Formulierung auf 29.
27 . Verschwindenlassen sei unter keinen Umständen , auch nicht im Notstandsfall , gerechtfertigt ! 28 . Die Abschlußerklärung der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz greift dieses Thema in ähnlicher Formulierung auf 29.
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89 , aber auch in der Abschlußerklärung der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz ? ' wird das Recht auf Entwicklung als unveräußerliches Menschenrecht bezeichnet ; die Charta von Banjul führt es als eines der " Rechte der Völker " auf .
89 , aber auch in der Abschlußerklärung der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz ? ' wird das Recht auf Entwicklung als unveräußerliches Menschenrecht bezeichnet ; die Charta von Banjul führt es als eines der " Rechte der Völker " auf .
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... ist bereits in der AEdMR angelegt ^ lo und zieht sich durch die zentralen UNO - Menschenrechtsdokumente bis hin zur Abschlußerklärung der Wiener Weltmenschenrechtskonferenza ' , in der es heißt : " Alle Menschenrechte sind [ .
... ist bereits in der AEdMR angelegt ^ lo und zieht sich durch die zentralen UNO - Menschenrechtsdokumente bis hin zur Abschlußerklärung der Wiener Weltmenschenrechtskonferenza ' , in der es heißt : " Alle Menschenrechte sind [ .
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Cuprins
Vorwort | 11 |
B Klassische humanitäre Intervention humanitäre Hilfe | 25 |
Menschenrechtliche Fundamentalnormen | 32 |
Drept de autor | |
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Termeni și expresii frecvente
Abkommen Affairs Aktion allgemein Aspekt Ausführung außerdem Bedeutung Begriff Bemühungen bereits besonders Bestimmungen Betrachtung betroffenen bewaffneten bezug Bosnien Charta daher Darstellung deutsche Dezember Durchsetzung eben ehemaligen Jugoslawien eigener einzelnen Ende Entscheidung entsprechenden Entwicklung Ergebnis ersten Europa-Archiv Fall Folge folgenden Former Frage freilich Frieden Friedensbedrohung fundamentalen Fundamentalnormen Gebiet gegenüber General Genfer Gewalt große Grundlage grundsätzlich Human Rights humanitäre Hilfe humanitären Intervention humanitären Völkerrechts Humanitarian IKRK insbesondere Interesse internationalen Irak Jahre Januar jedenfalls jeweils jüngeren Kapitel VII kommt Konflikt Konventionen Kraft läßt lich massiven Maßnahmen Menschen Menschenrechte Menschenrechtsverletzungen militärischen Mission Mitglieder muß neuen Nicaragua Normen November Organisationen politischen Praxis Rahmen Recht rechtlichen regelmäßig Regierung regionalen Reihe schließlich Schutz Security Council Resolution serbischen Sicherheitsrat Siehe Sinne Situation soll Somalia sowie Staaten ständigen stellt tatsächlich Teil tion Truppen UN-Doc United Nations UNO-Charta Untersuchung Verletzungen Verwirklichung Völker Vorliegen weiteren Wiener Ziff zunächst Zusammenhang Zwangsmaßnahmen
Referințe la aceastã carte
Visual Content Processing and Representation: 8th International Workshop ... Narciso Garcia,José M. Martinez,Luis Salgado Previzualizare limitatã - 2003 |
Frieden durch Menschenrechtsschutz: Strategien der Vereinten Nationen zur ... Johanna Rupprecht Vizualizare fragmente - 2003 |